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BCG-Studie: Cloud-Computing nützt vor allem kleinen und mittleren Unternehmen

Laut einer Studie der Boston Consulting Group (BCG) trägt der Einsatz von Cloud-Computing direkt zum Geschäftserfolg von kleinen und mittleren Unternehmen bei. Firmen, die konsequent auf neue Technologien setzen wachsen nachweislich schneller und generieren mehr Umsatz als die, die es nicht tun. Trotzdem haben viele Firmen Vorbehalte gegen Cloud-Technologie – nicht zuletzt wegen der NSA-Affäre. Erfolgreiche Unternehmen setzten auf Cloud-Technologie.[/caption] Wir sagen es ja oft und gerne: Cloud-Computing wirkt! Zugegebenermaßen sind wir bei dem Thema aber auch nicht ganz neutral. Umso spannender ist die jüngste Studie der BCG zum Einsatz von Cloud-Computing-Technologie in kleinen und mittleren Unternehmen. Hier wurden über 4000 Entscheider in Deutschland, USA, China, Brasilien und Indien befragt. Die Ergebnisse sind eindeutig: 1. Der frühe Vogel fängt den Wurm Unternehmen, die frühzeitig auf neue Technologien wie Cloud-Computing setzen, generieren mehr Umsatz als die, die es nicht tun. 2. Wachsen, wachsen, wachsen Unternehmen, die neue Technologien wie Cloud-Computing integrieren, wachsen überdurchschnittlich schnell. 3. Play globally Unternehmen, die neue Technologien wie Cloud-Computing verwenden, haben besseren Zugriff auf internationale Kunden. 4. Neue Technologien, neue Märkte Unternehmen, die neue Technologien wie Cloud-Computing einsetzen, erschließen neue Märkte schneller. Die Erkenntnisse der BCG decken sich auch mit unseren Erfahrungen. Kunden die SoftwareDEMO beispielsweise im Vertrieb verwenden, arbeiten kostengünstiger, effektiver und generieren mehr Leads als ohne unsere Cloud-Plattform. Allerdings verweist die Studie auch auf das fehlende Vertrauen in Cloud-Anbietern seit der NSA-Affäre hin – und das zu Recht: 80% der Internetnutzer halten ihre persönlichen Daten im Internet für nicht ausreichend gesichert, wie die BITKOM in ihrer aktuellen Studie heraus fand. Darum sind nun wir Cloud-Anbieter in der Pflicht, diese Unsicherheit zu zerstreuen und das Vertrauen der Benutzer zurückzugewinnen. Wir von SoftwareDEMO haben dazu schon vor kurzem die 10 Fragen zur German Cloud der iX beantwortet. Über kurz oder lang werden nur die Anbieter am Markt erfolgreich sein, die dem Benutzer nicht nur maximale Leistung, sondern auch den best möglichen Datenschutz garantieren können. Das gilt besonders im B2B-Bereich. Denn die Nachfrage an Cloud-Lösungen wird weiter steigen. Nicht zuletzt auch dank solcher empirischen Erfolgsnachweise wie der Studie von BCG. Hier gibt es die komplette Studie der Boston Consulting Group als PDF-Download.

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SoftwareDEMO – Die Vertriebsplattform der Zukunft

Längst nutzen Unternehmen Cloud Services zur Verwaltung und zum Austausch von Daten. Die Stuttgarter IT-Profis von DT Netsolution sind sogar einen Schritt weiter gegangen und haben die Cloud-basierte Vertriebsplattform SoftwareDEMO ins Leben gerufen.

SoftwareDEMO

SoftwareDEMO, die PaaS für Vertrieb, Schulung, Entwicklung und SaaS

Softwarehersteller, angefangen beim kleinen Programmierer bis hin zum globalen Konzern, stehen alle vor derselben Herausforderung: „Wie kann ich den Kunden schnell und einfach von meinem Programm überzeugen?“ Denn obwohl Software kein physisches Produkt im klassischen Sinne ist, sind Vertriebs- und Promotionswege trotzdem oft sehr lang. Unternehmer stehen vor der Frage, ob man Demoversionen im Internet anbietet, dem Kunden Datenträger zur Verfügung stellt, oder sein Programm gleich persönlich vorstellt. All diese Wege sind mit teilweise hohen Aufwendungen verbunden und letztendlich liegt die größte Hürde darin, dass der Interessent die Software fast immer lokal an seinem Rechner aufspielen muss, um sie zu testen.

Softwaretest in der Cloud

Aus diesem Grund hat die DT Netsolution SoftwareDEMO entwickelt. Die Cloud-basierte Vertiebsplattform soll vor allem zwei Schwierigkeiten des klassischen Vertriebs abfangen: Zum einen wird der Aufwand, den der Interessent betreiben muss, um die Software eines Herstellers zu testen gegen Null reduziert. Andererseits kann der Vertrieb auch auf umfassende Evaluationsergebnisse zurückgreifen, um damit die potenzielle Wertigkeit des Kunden besser einzuschätzen.

Dabei ist die grundlegende Funktionsweise von SoftwareDEMO denkbar einfach: Der Hersteller kann als Administrator einen virtuellen Desktop einrichten. Dort installiert er seine Software, die dann – genau wie auf einem lokalen Desktop – direkt ausführbar ist. Dieser Master liegt auf den Servern von SoftwareDEMO. Wenn nun ein Interessent die Software testen will, kann der Administrator einfach und schnell einen Zugang einrichten. Sobald sich der Interessent einloggt, wird eine Kopie des Masters erzeugt, auf die er Zugriff erhält. Der Benutzer sieht damit einen vollständigen Desktop auf seinem Rechner, auf dem er auch alle freigegebenen Programme verwenden kann. Hierin liegt die Lösung für das erste Vertriebsproblem: Der Interessent kann das Programm nun vollständig nutzen und testen – ohne irgendetwas auf seinem eigenen Rechner installieren zu müssen. Der Zugriff erfolgt vollständig über den Webbrowser, es wird nichts lokal installiert. Der komplette Test findet somit in der SoftwareDEMO Cloud statt.
Da für jeden Benutzer eine Kopie des Masters erzeugt wird, können sich mehrere Tester nicht in die Quere kommen. Der Master bleibt dabei vor Zugriff geschützt, so dass er nur vom Administrator verändert werden kann.

Umfassende Evaluationsfunktionen

Oft kann der Vertrieb die Qualität eines Softwaretests nicht nachvollziehen, da der Interessent meistens für sich allein testet. Es ist erst im persönlichen Gespräch nachvollziehbar, ob der Benutzer sich letztendlich vom Produkt überzeugen konnte. Auch hier bietet SoftwareDEMO Lösungen: Mit einer umfassenden Monitoringfunktion kann der Administrator genau sehen, welcher Kunde sein Produkt wie lange testet. Darüber hinaus kann die Session als Video aufgezeichnet werden um Tests qualitativ auszuwerten. Auch die Live-Zuschaltung via Remotefunktion ist möglich. Wenn der Interessent irgendwo nicht weiter kommt, ist so direkte Hilfe möglich.

Kosten senken – Kunden gewinnen

SoftwareDEMO bietet somit nicht nur eine schnelle und unkomplizierte Lösung, Softwaretests fast ohne Aufwand zu ermöglichen, auch die Qualität der Tests kann besser ermittelt werden. Für Hersteller verringert sich der Vertriebsaufwand so massiv und es ist einfacher, wertige Kunden schnell zu identifizieren und sofort intensiver zu bearbeiten.

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Sicherheit in der Cloud – 10 Fragen zur ‚German Cloud‘

In der Cloud-Szene setzt sich zunehmend der Begriff German Cloud als Qualitätsmerkmal durch. Da Deutschland eines der strengsten Datenschutzgesetze der Welt hat, sehen deutsche Anbieter nun die Chance, mit hohen Sicherheitsstandards einen Wettbewerbsvorteil zu schaffen. Doch ist die German Cloud nur eine Marketing-Schöpfung oder hat sie auch inhaltliche Substanz? Die iX ist dieser Frage in ihrer Oktoberausgabe nachgegangen und hat deutsche Cloud-Anbieter zu ihren Sicherheitsstandards befragt. Diese 10 Fragen wollen auch wir gerne beantworten:

German Cloud

German Cloud: Marketing-Gag oder echtes Konzept?

1. In welchem Land stehen die für das Cloud Computing genutzten Rechenzentren?
SoftwareDEMO: In Deutschland. Der Kunde kann aber auch eigene Rechenzentren oder die von Drittanbietern in die SoftwareDEMO-Cloud einbinden, die sich dann unserer Kontrolle entziehen.

2. In welchen Staaten ist der Cloud-Betreiber selbst beziehungsweise eine Tochter- oder Muttergesellschaft geschäftlich aktiv?
SoftwareDEMO: SoftwareDEMO wird von Kunden auf der ganzen Welt verwendet. Die Betreuung erfolgt ausschließlich aus der Firmenzentrale in Stuttgart, Deutschland.

3. Wo ist der Firmensitz des Anbieters?
SoftwareDEMO: Der Firmensitz der DT Netsolution GmbH, Anbieter von SoftwareDEMO, befindet sich in Stuttgart, Deutschland.

4. Wo ist der Gerichtsstand?
SoftwareDEMO: Der Gerichtsstand ist Stuttgart, Deutschland.

5. Teilt der Cloud-Betreiber dem Kunden mit, wenn es einen Zugriff von Behörden auf die Daten gab oder nicht?
SoftwareDEMO: Wenn die rechtliche Grundlage zur Weitergabe der Information an betroffene Kunden gegeben ist, teilen wir solche Zugriffe mit.

6. Wird offengelegt, ob und wenn ja welche Drittanbieter für den Dienst in Anspruch genommen werden?
SoftwareDEMO: Ja, auf Anfrage informieren wir unsere Kunden, mit welchen Anbietern SoftwareDEMO zusammenarbeitet.

7. Inwiefern wird über Verstöße der Drittanbieter gegen deutsches Datenschutzrecht informiert?
SoftwareDEMO: Wenn wir Kenntnis über Verstöße gegen deutsches Datenschutzrecht seitens unserer Partner erlangen, informieren wir betroffene Kunden umgehend.

8. Erhält man als Kunde eine vollständige, aktuelle und detaillierte Liste der für den Cloud-Service eingesetzten Hard- und Software?
SoftwareDEMO: Nein.

9. Werden alle Verträge nach deutschem Recht geschlossen?
SoftwareDEMO: Ja.

10. Wie hoch ist die Konventionalstrafe bei einem Verstoß gegen deutsches Datenschutzrecht oder die vereinbarten Vertraulichkeitsbestimmungen?
SoftwareDEMO: In unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind keine Konventionalstrafen festgelegt.

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